Mein Gott sind wir alt
Pedro meint:
Dem kann ich mich nur anschließen, wenn möglich bitte eine Xmas Session. Zwischen 18.12 und 29.1 wäre ich auch am Start!20 Jahre SC.de -> sicherlich eine Session wert
| SessionClan.de | | | IRC | |
Dem kann ich mich nur anschließen, wenn möglich bitte eine Xmas Session. Zwischen 18.12 und 29.1 wäre ich auch am Start!20 Jahre SC.de -> sicherlich eine Session wert
Die Gesetze des SessionClan
(Die Gesetze werden eigentlich nie beachtet [und sind sowieso ziemlich sinnlos]!) <-- Das ist meine persönliche Meinung und nicht die des SCs! --- Overfiend
§1
Als Mitglied muss man die Session in Ehren halten und verbreiten.
§2
Mitglieder dürfen in keinem anderen Clan Mitglied sein.
§3
Alle Gründungsmitglieder sind stimmberechtigt.
§4
Die Nicknames der Mitglieder müssen mit [SC] enden.
§5
(1) Abstimmungen werden entweder auf einer Session oder per E-Mail abgehalten.
(2) Bei der Wahl zum den Vorsitzenden und bei Änderungen der Gesetze müssen sich alle stimmberechtigten Mitglieder beteiligen.
(3) Alle anderen Abstimmungen gelten nur bei einer Mindestbeteiligung von 50% aller stimmberechtigten Mitglieder.
§6
(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied hat die Möglichkeit eine Abstimmung zu starten.
(2) Bei diesen Abtimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme und eine einfache Mehrheit genügt um den Vorschlag anzunehmen.
(3) Jedes stimmberechtigte Mitglied muss mündlich oder per E-Mail informiert werden.
(4) Die Zeitspanne bis zum Ende der Abstimmung muss mindestens sieben Tage betragen.
(5) Die Auszählung übernimmt das Mitglied, das die Abstimmung gestartet hat. Per CC muss eine Kopie jeder Mail an den Vorsitzenden und an den Rechtsberater geschickt werden.
§7
(1) Neue Mitglieder müssen eine 60-tägige Probezeit bestehen.
(2) Innerhalb dieser Zeit können sie ohne Angabe von Gründen mit einer einfachen Mehrheit aus dem Clan verbannt werden.
(3) Nach der Probezeit wird über die Aufnahme abgestimmt. Wenn eine einfache Mehrheit vorhanden ist, ist der Prüfling ein stimmberechtigtes Mitglied. Wenn die Mehrheit nicht zustande kommt, wird die Aufnahme verweigert. Allerdings kann sich der Prüfling noch ein zweites Mal bewerben.
(4) Eine dritte Bewerbung ist ungültig.
§8
(1) Durch unfaires oder böswilliges Verhalten oder beim Verstoß gegen diese Gesetze können Mitglieder, mit Ausnahme von den Gründungsmitglieder, durch eine einfache Mehrheit ihrer Stimme bei Wahlen enthoben werden. Bei dieser Wahl ist der Betroffene ausgeschlossen.
(2) In schlimmeren Fällen kann der Betroffene mit einer 2/3 Mehrheit aller anderen stimmberechtigten Miglieder aus dem Clan verbannt werden.
(3) Falls sich ein Gründungsmitglied unfair oder böswillig verhält oder gegen diese Gesetze verstößt, kann er in schlimmen Fällen mit den Stimmen aller anderen Mitglieder aus den Clan ausgeschlossen werden.
§9
Alle Mitglieder müssen in Kontakt mit dem Vorsitzenden bleiben.
§10
(1) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden alle 6 Monate von allen stimmberechtigten Mitgliedern gewählt.
(2) Der Vorsitzende muss mit einer absoluten Mehrheit gewählt werden. Wenn die Mehrheit nicht erreicht wird findet ein zweiter Wahlgang statt. Wenn immer noch keine absolute Mehrheit vorhanden ist, findet ein dritter Wahlgang statt, in dem eine einfache Mehrheit genügt.
(3) Stellvertreter wird, wer im letzten Wahlgang die zweitmeisten Stimmen hat.
(4) Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.
(5) Jedes stimmberechtige Mitglied kann sich für die Wahl aufstellen lassen.
§11
(1) Der Vorsitzende kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgesetzt werden. Dazu müssen die stimmberechtigten Mitglieder einen neuen Vorsitzenden wählen. Jedes Mitglied muss von der Wahl informiert werden.
(2) Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen mindestens achtundvierzig Stunden liegen.
§12
(1) Der Vorsitzende kann jederzeit von seinem Amt zurücktreten. In diesem Falle findet eine Neuwahl innerhalb der nächsten sieben Tage statt.
(2) Für die Übergangszeit übernimmt der stellvertretende Vorsitzende das Amt des Vorsitzenden.
§13
Wenn der Vorsitzende sein Amt wegen Urlaub, Krankheit oder ähnlichem nicht ausüben kann, übernimmt der Stellvertreter die Aufgaben des Vorsitzenden.
§14
Eine Änderung der Gesetze ist nur durch durch eine 2/3 Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder möglich.